Das Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren (Arbitration) ist eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch unabhängige und unparteiische Schiedsrichter und wird als Alternative zum Zivilprozess bei der Beilegung vermögensrechtlicher Streitigkeiten genutzt. Das Schiedsverfahren ist nicht öffentlich, was zusammen mit seiner Schnelligkeit und häufig auch den geringeren Kosten im Vergleich zu gewöhnlichen Gerichtsverfahren als sein größter Vorteil gilt. Siehe unten.

Das Schiedsverfahren ist in der Tschechischen Republik durch das am 01.01.1995 in Kraft getretene Gesetz Nr. 216/1994 GBl. über das Schiedsverfahren und über die Vollstreckung von Schiedssprüchen geregelt. Bis dahin galt für den Bereich des Schiedsverfahrens Gesetz Nr. 98/1963 GBl., wonach lediglich Streitigkeiten aus dem internationalen Geschäftsverkehr entschieden werden konnten. Mit Verabschiedung des neuen Schiedsverfahrensgesetzes wurde der mögliche Anwendungsbereich für die Beilegung von Streitigkeiten auf diesem Weg anstatt über staatliche Gerichte wesentlich erweitert, da die aktuellen Rechtsvorschriften Schiedsverfahren – sofern von den Streitparteien vereinbart – bei sämtlichen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit Ausnahme von Streitigkeiten in Verbindung mit der Vollstreckung von Entscheidungen bzw. in Verbindung mit Konkurs und Vergleich, einräumen.

Traditionell werden auf dem Wege von Schiedsverfahren jedoch nach wie vor handelsrechtliche Belange entschieden, die sich heute in Anbetracht geltenden Rechts nicht nur auf den Außenhandel beschränken, sondern auch den nationalen Handel einbeziehen. Das Schiedsverfahren kann als Verfahren vor einem oder mehreren durch die Streitparteien für den konkreten Streit ernannten Schiedsrichtern geführt werden („Ad-hoc-Verfahren“) oder als institutionalisiertes, auf gesetzlicher Grundlage eingerichtetes Schiedsgericht (institutionalisiertes Schiedsverfahren) ausgestaltet sein.

Ein Vorteil des Schiedsverfahrens besteht außerdem darin, dass der Schiedsspruch leicht vollstreckbar ist, da das New Yorker Übereinkommen aus dem Jahr 1958 die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in über 144 Ländern der Welt ermöglicht.

Was entscheiden wir?

Vermögensrechtliche Streitigkeiten

  • Innerstaatliche Streitigkeiten
    Entscheidung über vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Subjekten aus der Tschechischen Republik
  • Internationale Streitigkeiten
    Entscheidung über vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Subjekten unter Beteiligung wenigstens eines ausländischen Subjekts

Verbraucherstreitigkeiten

  • Die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
    (Englisch ADR: Alternative Dispute Resolution) ist ein System, das bei der Schlichtung ein alternative Verfahrensweise einräumt, d.h. einen anderen als den klassischen gerichtlichen Weg. Im Rahmen dieses Systems werden Streitigkeiten beigelegt, die aus der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen resultieren, wobei sich ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüberstehen. Klassische Verbraucherstreits sind beispielsweise Streitigkeiten über die Anerkennung von Reklamationen bei im Geschäft gekaufter Ware, aber auch andere Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
    Links:
    Ministerium für Industrie und Handel - http://www.mpo.cz/cz/ochrana-spotrebitele/mimosoudni-reseni/
    Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik - http://adr.komora.cz/Stranky/default.aspx
  • Zahlungsstreitigkeiten im Gesundheitswesen
    Das Schiedsgericht ist als unabhängiges Organ ohne direkte Bindung an die Exekutive, den Erbringer medizinischer Dienstleistungen oder Gesundheitsfonds konzipiert. Für Patienten handelt es sich um ein lange erwartetes und notwendiges Instrument, das die Entscheidung über Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung einer unabhängigen und effektiven Aufsicht unterzieht.

Online-Verfahren

Das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik bietet als eine der ersten Institutionen in Europa Online-Schiedsverfahren an. Dabei handelt es sich um eine neue Schiedsverfahrensmöglichkeit, die ein effektives Instrument besonders bei der Beilegung einfacher handelsrechtlicher Streitigkeiten darstellt. Der gesamte Prozess verläuft auf elektronischem Wege. Das Verfahren dauert ca. 35 Tage ab elektronischer Klageeinreichung, über die Begleichung der Gebühren, die Ernennung eines Schiedsrichters, bis hin zur Entscheidung und zum Erlass eines Schiedsspruchs. Dieser kann bei der Sekretärin des Schiedsgerichts auch in Papierform angefordert werden.

Diese moderne Verfahrensform ist kostengünstig und effektiv, unter Unternehmern zunehmend gefragt, und die Zahl der Streitsachen steigt mit Nutzung dieses Produkts auch im internationalen Schiedsverfahren stetig an. Das elektronische Schiedsverfahren ist nicht öffentlich. Für jeden Streitfall wird eine besondere Webseite eingerichtet, auf die nur die Schiedsrichter und Parteien Zugriff haben. Sollten bestimmte Umstände die Beilegung eines bereits laufenden Streits online ausschließen, kann das Verfahren stets durch seine klassische Form abgelöst werden.

Domainstreitigkeiten

  • CZ
  • EU
  • .com, .net, .org, .biz, .info und weitere Top-Level-Domains
  • .co.nl

Vorteile des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik:

  • Nur eine Instanz, schnell und weniger formal. Von der Klage bis zum Erlass eines Schiedsspruchs dauert es meist nur wenige Monate oder sogar nur einige Wochen. Mit Zustellung an die Streitparteien wird der Schiedsspruch rechtskräftig und vollstreckbar.
  • Gute Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche. Das New Yorker Übereinkommen aus dem Jahr 1958 ermöglicht die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in über 140 Staaten, die dieses Übereinkommen ratifiziert haben.
  • Auswahl der Schiedsrichter. Die Schiedsrichterliste enthält zahlreiche tschechische und ausländische Experten für sämtliche Rechtsgebiete und Wirtschaftsbereiche.
  • Vernünftige Verfahrenskosten. Die Gebühr für das Schiedsverfahren bei innerstaatlichen Streitigkeiten mit einem Streitgegenstand bis 50 000 000,- CZK beträgt 4 % des Streitwerts mindestens jedoch 10 000,- CZK. Als innerstaatliche Streitigkeiten verstehen sich dabei solche, in denen die Parteien Zweigniederlassungen ausländischer Personen oder Niederlassungen ausländischer Banken auf dem Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik sind, sofern im Handelsregister eingetragen. Auch bei der Entscheidung ausländischer Streitigkeiten fallen im Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer und der Agrarkammer der Tschechischen Republik geringere Kosten an als bei Schiedsverfahren im Ausland. Ausführliche Informationen zur Regelung der Kosten des Schiedsverfahrens unter Tarif
  • Verwaltungstätigkeiten gewährleistet beim Schiedsgericht ein Sekretariat.
  • Durch Veröffentlichung der Verfahrensordnung und Regeln im Handelsregister haben alle Interessenten die Möglichkeit, sich mit den Bedingungen des Verfahrens vor dem Schiedsgericht bekannt zu machen.