Das Schiedsgericht

Bereits seit 1949 gehört dieses ständige Schiedsgericht zu den bedeutendsten internationalen Schiedsinstitutionen und wird aufgrund seiner Einstellung zu modernen Schiedsverfahrenstrends europa- und weltweit äußerst positiv als Subjekt wahrgenommen, das zur Entscheidung übertragene Streitigkeiten transparent und kompetent beizulegen vermag.

Das Schiedsgericht bzw. seine Verfahrensordnung und Regeln ermöglichen den Mandanten, die Schnelligkeit eines Verfahrens zu beeinflussen, den Ort der eventuellen mündlichen Verhandlung zu wählen, einen qualifizierten Schiedsrichter zu ernennen und ihre Rechte auf diese Weise einzufordern, wobei das Schiedsverfahren beim Schiedsgericht für tschechische und ausländische juristische und natürliche Personen erschwinglich bleibt. Der Schiedsspruch ist im Einklang mit dem New Yorker Übereinkommen in über 140 Staaten der Welt vollstreckbar.

Das Schiedsgericht wurde 1949 gegründet und war damals im Rahmen der Tschechoslowakischen Handelskammer tätig. Später, im Jahr 1980, änderte sich seine Bezeichnung in Schiedsgericht bei der Tschechoslowakischen Industrie- und Handelskammer, und mit Wirksamkeit ab 01.01.1995 kam es zur Änderung in Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik (im Weiteren nur „Schiedsgericht“). Ungeachtet der genannten Umbezeichnungen handelt es sich nach wie vor um ein und dasselbe Gericht, das während seines Bestehens eine bedeutende Stellung insbesondere unter den europäischen Schiedsgerichten erlangt hat. Hohes Ansehen genießt es aber auch außerhalb des europäischen Kontinents, da es Streitigkeiten zwischen Subjekten aus aller Welt entscheidet.

Das Renommee des Schiedsgerichts gründet sich vor allem auf der Tätigkeit seiner in der Schiedsrichterliste eingetragenen Schiedsrichter. Bei den Schiedsrichtern handelt es sich meist um Rechtsanwälte, Universitätspädagogen u. ä. Die Schiedsrichterliste enthält über 300 tschechische und ausländische Schiedsrichter.

In mehreren Jahrzehnten seiner Existenz haben die Schiedsrichter in Verfahren vor dem Schiedsgericht über 10 000 Streitigkeiten entschieden. Die mit Verfahrensabschluss erlassenen Schiedssprüche werden mit Zustellung an die Streitparteien rechtskräftig und gerichtlich vollstreckbar. Die umfassende Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche praktisch weltweit ist durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche garantiert, das von mehr als 140 Staaten der Welt, die Tschechische Republik eingeschlossen, unterzeichnet wurde. Die zur Entscheidung eines Streits im Schiedsverfahren und für die eventuelle anschließende Vollstreckung des Schiedsspruchs in der Tschechischen Republik erforderliche Zeit ist weitaus kürzer als bei gewöhnlichen Gerichtsverfahren.

Das Schiedsgericht erlangte 2005 als einzige Institution der Welt die Berechtigung der Europäischen Kommission zur Entscheidung von Domainstreitigkeiten über .eu-Domains. Seit dem ersten Verfahren wurden beim Schiedsgericht fast 1000 Streitigkeiten entschieden. Sie können in allen EU-Sprachen (außer Maltesisch) unter Nutzung einer besonderen Online-Plattform geführt werden.

Als vierte Institution der Welt und zweite in Europa erwarb das Schiedsgericht 2008 die Berechtigung des weltweiten Internetverwalters ICANN zur Entscheidung von Streitigkeiten über Domainnamen der generischen Domainfamilie (.com, .org, .net usw.).

Seit dem 6. Juni 2009 kann das Schiedsgericht auch Streitigkeiten über nationale Domainnamen der Niederlande (.nl) und Kolumbiens (.co) entscheiden.

Das Schiedsgericht verfügt außerdem als einzige Institution der Tschechischen Republik über die Berechtigung des Ministeriums für Industrie und Handel zur Entscheidung sog. Verbraucherstreitigkeiten im Schiedsverfahren. Derzeit laufen letzte Vorbereitungen für die mögliche Entscheidung von Zahlungsstreitigkeiten im Gesundheitsweisen durch Schiedsverfahren bei unserem Schiedsgericht.

Das Schiedsgericht ist ein ständiges Schiedsgericht mit breitester Zuständigkeit in der Tschechischen Republik und eine anerkannte Schiedsinstitution nicht nur in Tschechien, sondern vor allem im Ausland. Grund dafür ist einerseits sein innovativer Verfahrensansatz, andererseits auch die Qualität seiner Schiedssprüche und die hohe fachliche Kompetenz seiner Schiedsrichter.

Voraussetzung für die Beilegung eines Streits im Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht ist der Abschluss einer schriftlichen Schiedsvereinbarung (bzw. einer Schiedsklausel) zu Gunsten dieses Gerichts, die in der Regel einen Bestandteil eines sachenrechtlichen Vertrages zwischen den Vertragsparteien bildet. Wurde ein solcher Vertrag in der Vergangenheit ohne Schiedsklausel abgeschlossen, kann ein Nachtrag mit einer Zusatzvereinbarung der Parteien über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beilegung eines eventuellen Streits aus diesem Vertrag abgeschlossen werden.

Das Schiedsverfahren führt das Schiedsgericht, soweit von den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, gewöhnlich nach seiner im Handelsanzeiger veröffentlichten Verfahrensordnung. Die Verfahrensordnung und weitere Informationsmaterialen stehen den Streitparteien und übrigen Interessenten am Sitz des Gerichts, an den Gerichtsorten oder Sitzen der Wirtschafts- und Agrarkammern der Tschechischen Republik in tschechischer, englischer, deutscher, französischer und russischer Sprache kostenlos zur Verfügung.

Das Schiedsgericht hat Kooperationsvereinbarungen mit einigen Wirtschaftskammern in der Tschechischen Republik geschlossen (z. B. Hradec Králové, Olomouc, Most u. ä.). Zuverlässig funktionieren auch die Gerichtsorte in Brno, Ostrava und Plzeň.

Vorteile des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik:

  • Nur eine Instanz, schnell und weniger formal. Von der Klage bis zum Erlass eines Schiedsspruchs dauert es meist nur wenige Monate oder sogar nur einige Wochen. Mit Zustellung an die Streitparteien wird der Schiedsspruch rechtskräftig und vollstreckbar.
  • Gute Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche. Das New Yorker Übereinkommen aus dem Jahr 1958 ermöglicht die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in über 140 Staaten, die dieses Übereinkommen ratifiziert haben.
  • Auswahl der Schiedsrichter. Die Schiedsrichterliste enthält zahlreiche tschechische und ausländische Experten für sämtliche Rechtsgebiete und Wirtschaftsbereiche.
  • Vernünftige Verfahrenskosten. Die Gebühr für das Schiedsverfahren bei innerstaatlichen Streitigkeiten mit einem Streitgegenstand bis 50 000 000,- CZK beträgt 5 % des Streitwerts mindestens jedoch 11 000,- CZK. Als innerstaatliche Streitigkeiten verstehen sich dabei solche, in denen die Parteien Zweigniederlassungen ausländischer Personen oder Niederlassungen ausländischer Banken auf dem Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik sind, sofern im Handelsregister eingetragen. Auch bei der Entscheidung ausländischer Streitigkeiten fallen im Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer und der Agrarkammer der Tschechischen Republik geringere Kosten an als bei Schiedsverfahren im Ausland. Ausführliche Informationen zur Regelung der Kosten des Schiedsverfahrens unter Tarif
  • Verwaltungstätigkeiten gewährleistet beim Schiedsgericht ein Sekretariat.
  • Durch Veröffentlichung der Verfahrensordnung und Regeln im Handelsregister haben alle Interessenten die Möglichkeit, sich mit den Bedingungen des Verfahrens vor dem Schiedsgericht bekannt zu machen.

Vollstreckung

Der Schiedsspruch ist gleichzeitig Vollstreckungstitel, der zur Eröffnung eines Vollstreckungsverfahrens gemäß den geltenden Rechtsvorschriften genutzt werden kann, sollte die verpflichtete Partei die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht respektieren oder erfüllen.

Präsidium des Schiedsgerichts bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik

Präsident:
JUDr. Juraj Szabó, Ph.D.

Vizepräsident:
JUDr. František Honsa, Ph.D.
JUDr. Petr Hostaš
JUDr. Alexandr Mareš, Ph.D.
Mgr. Radek Pokorný

Mitglieder des Präsidiums:
JUDr. Martin Aschenbrenner, LL. M, Ph.D.
JUDr. Petr Bříza, LL. M, Ph.D.2
Ing. Vladimír Dlouhý, CSc.
Ing. Václav Hlaváček
JUDr. Pavel Hrášek
JUDr. Nikola Kubálková
JUDr. Ing. Ján Lučan, Ph.D.
JUDr. Martin Svatoš, Ph.D.

Sekretär:
JUDr. Lenka Náhlovská